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   OLG Zweibrücken, 08.05.2006 - 3 W 197/05   

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https://dejure.org/2006,5739
OLG Zweibrücken, 08.05.2006 - 3 W 197/05 (https://dejure.org/2006,5739)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08.05.2006 - 3 W 197/05 (https://dejure.org/2006,5739)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08. Mai 2006 - 3 W 197/05 (https://dejure.org/2006,5739)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Amtslöschung; Teilnahmerecht eines nicht vereinszugehörigen Liquidators (Fremdorgan) an einer Mitgliederversammlung; Nichtigkeit eines Beschlusses einer Mitgliederversammlung

  • Judicialis

    FGG § 159; ; FGG § 142 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 159; FGG § 142 Abs. 1
    Amtslöschung nach §§ 159 , 142 Abs. 1 FGG - Teilnahmerecht eines nicht vereinszugehörigen Liquidators (Fremdorgan) an einer Mitgliederversammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Satzungsrecht - Mitgliederversammlung: Wer muss eingeladen werden?

  • IWW (Kurzinformation)

    Vereinsrecht - Abberufener Vorstand ohne Anspruch auf rechtliches Gehör

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 229
  • Rpfleger 2006, 658
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 16.12.1953 - II ZR 167/52

    Einberufung einer GmbH-Versammlung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.05.2006 - 3 W 197/05
    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn eine Vollversammlung stattgefunden hat, wenn also alle Mitglieder erschienen und - zumindest stillschweigend - auf Einhaltung der Formalitäten verzichtet und vorbehaltlos Beschluss gefasst haben (Reichert aaO Rdnr. 1840 unter Hinweis auf BGHZ 11, 231, 236 und 87, 1, 2, 100, 264, 269; KG OLGZ 1978, 272; BayObLGZ 1989, 298, 305).
  • BGH, 18.06.1984 - II ZR 221/83

    Frist für die fristlose Kündigung des Vorstandsmitglieds einer Genossenschaft;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.05.2006 - 3 W 197/05
    Eine Anhörung des Betroffenen wird selbst bei einer Abberufung aus wichtigem Grund nicht für erforderlich erachtet (BGH, aaO und NJW 1984, 2689).
  • BGH, 07.02.1983 - II ZR 14/82

    Einberufungsrecht der Gesellschafter

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.05.2006 - 3 W 197/05
    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn eine Vollversammlung stattgefunden hat, wenn also alle Mitglieder erschienen und - zumindest stillschweigend - auf Einhaltung der Formalitäten verzichtet und vorbehaltlos Beschluss gefasst haben (Reichert aaO Rdnr. 1840 unter Hinweis auf BGHZ 11, 231, 236 und 87, 1, 2, 100, 264, 269; KG OLGZ 1978, 272; BayObLGZ 1989, 298, 305).
  • BGH, 04.07.1960 - II ZR 168/58
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.05.2006 - 3 W 197/05
    Das Abberufungsorgan entscheidet hierbei nach seinem Ermessen, weil es kein Recht auf Fortbestand der Organstellung gibt (BGH NJW 1960, 1861).
  • BayObLG, 13.07.1989 - BReg. 3 Z 85/89
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.05.2006 - 3 W 197/05
    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn eine Vollversammlung stattgefunden hat, wenn also alle Mitglieder erschienen und - zumindest stillschweigend - auf Einhaltung der Formalitäten verzichtet und vorbehaltlos Beschluss gefasst haben (Reichert aaO Rdnr. 1840 unter Hinweis auf BGHZ 11, 231, 236 und 87, 1, 2, 100, 264, 269; KG OLGZ 1978, 272; BayObLGZ 1989, 298, 305).
  • KG, 21.08.2001 - 1 W 8620/99

    Handelsregister: Amtslöschung von nach DDR-Recht eingetragenen Vermerken

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.05.2006 - 3 W 197/05
    Während rechtsbegründende (konstitutive) Eintragungen schon dann gelöscht werden können, wenn sie unter Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften erfolgt sind, rechtfertigt bei - wie hier - nur rechtsfeststellenden (deklaratorischen) Eintragungen ein bloßer Verfahrensmangel die Löschung nicht; vielmehr muss im letzten Fall die Eintragung auch sachlich unrichtig sein (KG, Beschluss vom 21. August 2001 - 1 W 8620/99 -, zitiert nach juris; OLG Hamm OLGZ 1971, 475, 476; Keidel/Kuntze/Winkler, aaO, § 142 Rdnr. 13, jeweils m. w. N.).
  • BayObLG, 12.10.1979 - BReg. 2 Z 37/79

    Zur Löschung einer Satzungsbestimmung im Vereinsregister

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.05.2006 - 3 W 197/05
    Im Übrigen kann es von einem Amtslöschungsverfahren nach pflichtgemäßem Ermessen auch absehen und dem Beteiligten in geeigneten Fällen die weitere Klärung im Prozessweg überlassen (OLG Hamm OLGZ 1971, 226, 228; Senat, ZIP 1989, 241, 242; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 756, 757; BayObLGZ 1979, 351, 356; 1989, 187, 190; Keidel/Kuntze/Winkler, aaO, § 142 Rdnrn. 17 und 19).
  • OLG Düsseldorf, 23.05.1997 - 3 Wx 203/97

    Löschung der unrichtigen Eintragung eines Geschäftsführers von Amts wegen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.05.2006 - 3 W 197/05
    Im Übrigen kann es von einem Amtslöschungsverfahren nach pflichtgemäßem Ermessen auch absehen und dem Beteiligten in geeigneten Fällen die weitere Klärung im Prozessweg überlassen (OLG Hamm OLGZ 1971, 226, 228; Senat, ZIP 1989, 241, 242; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 756, 757; BayObLGZ 1979, 351, 356; 1989, 187, 190; Keidel/Kuntze/Winkler, aaO, § 142 Rdnrn. 17 und 19).
  • OLG Zweibrücken, 28.10.1988 - 3 W 121/88
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.05.2006 - 3 W 197/05
    Im Übrigen kann es von einem Amtslöschungsverfahren nach pflichtgemäßem Ermessen auch absehen und dem Beteiligten in geeigneten Fällen die weitere Klärung im Prozessweg überlassen (OLG Hamm OLGZ 1971, 226, 228; Senat, ZIP 1989, 241, 242; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 756, 757; BayObLGZ 1979, 351, 356; 1989, 187, 190; Keidel/Kuntze/Winkler, aaO, § 142 Rdnrn. 17 und 19).
  • KG, 06.12.1977 - 1 W 2603/77
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.05.2006 - 3 W 197/05
    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn eine Vollversammlung stattgefunden hat, wenn also alle Mitglieder erschienen und - zumindest stillschweigend - auf Einhaltung der Formalitäten verzichtet und vorbehaltlos Beschluss gefasst haben (Reichert aaO Rdnr. 1840 unter Hinweis auf BGHZ 11, 231, 236 und 87, 1, 2, 100, 264, 269; KG OLGZ 1978, 272; BayObLGZ 1989, 298, 305).
  • BayObLG, 01.06.1989 - BReg. 3 Z 14/89
  • KG, 16.02.2016 - 22 W 71/15

    Amtslöschungsverfahren im Vereinsregister: Kindertagesstätten betreibender Verein

    In dem damit dem Registergericht eröffneten Ermessensspielraum hat es das öffentliche Interesse an der Bereinigung des Registers und den Schutz des Rechtsverkehrs gegen das Bestandsinteresse des Beteiligten abzuwägen (Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 08.07.2014, 7 W 124/13, juris Rn. 19; Beschluss vom 04.08.2014, 7 W 83/14, juris Rn. 7; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08.05.2006, 3 W 197/05, juris, Rn. 12 zu § 142 FGG), wobei besonders zu berücksichtigen ist, dass im Registerrecht der Grundsatz der Erhaltung der Eintragung gilt (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13.03.2001, 3 W 15/01, juris Rn. 5; Bork/Jacoby/Schwab/Müther, a.a.O., § 395 Rn. 14.2).
  • KG, 16.02.2016 - 22 W 88/14

    Amtslöschungsverfahren im Vereinsregister: Kindertagesstätten betreibender Verein

    In dem damit dem Registergericht eröffneten Ermessensspielraum hat es das öffentliche Interesse an der Bereinigung des Registers und den Schutz des Rechtsverkehrs gegen das Bestandsinteresse des Beteiligten abzuwägen (Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 08.07.2014, 7 W 124/13, juris Rn. 19; Beschluss vom 04.08.2014, 7 W 83/14, juris Rn. 7; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08.05.2006, 3 W 197/05, juris, Rn. 12 zu § 142 FGG), wobei besonders zu berücksichtigen ist, dass im Registerrecht der Grundsatz der Erhaltung der Eintragung gilt (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13.03.2001, 3 W 15/01, juris Rn. 5; Bork/Jacoby/Schwab/Müther, a.a.O., § 395 Rn. 14.2).
  • OLG Jena, 16.03.2015 - 3 W 579/14

    Vereinsrecht, Androhung und Festsetzung von Zwangsgeld

    Der Verein besteht, soweit auch nur ein Mitglied noch vorhanden ist, weiter (OLG Zweibrücken FGPrax 2006, 229).
  • KG, 11.04.2016 - 22 W 40/15

    Löschung eines Vereins im Vereinsregister: Wirtschaftliche Betätigung durch

    In dem damit dem Registergericht eröffneten Ermessensspielraum hat es das öffentliche Interesse an der Bereinigung des Registers und den Schutz des Rechtsverkehrs gegen das Bestandsinteresse des Beteiligten abzuwägen (Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 08.07.2014, 7 W 124/13, juris Rn. 19; Beschluss vom 04.08.2014, 7 W 83/14, juris Rn. 7; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08.05.2006, 3 W 197/05, juris, Rn. 12 zu § 142 FGG), wobei besonders zu berücksichtigen ist, dass im Registerrecht der Grundsatz der Erhaltung der Eintragung gilt (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13.03.2001, 3 W 15/01, juris Rn. 5; Bork/Jacoby/Schwab/Müther, a.a.O., § 395 Rn. 14.2).
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